Wie Heilpraktiker Corona-Beratung geben können (auch als Online-Therapie)
So können Sie mit Videosprechstunden Ihre Patienten weiter betreuen (und neue Patienten gewinnen)
Disclaimer vorneweg: Ich habe versucht, Tatsachen zur Videosprechstunde so exakt zu recherchieren wie möglich. Doch ich bin natürlich keine Juristin. Deswegen kann ich keine Gewähr dafür übernehmen, dass meine Angaben 100% korrekt und noch aktuell sind.
Deshalb weise ich darauf hin: Dieser Text stellt meine persönliche Meinung dar. Ich berufe mich auf mein grundgesetzlich garantiertes Recht der Meinungsfreiheit. (Siehe auch meinen Blog-Artikel „Grundgesetz schlägt HWG„)
Mehr Gesundheitsbewusstsein durch „Corona“
Wir haben uns immer gewünscht, dass die Menschen mehr Interesse an ihrer Gesundheit entwickeln. Dass uns ausgerechnet die Corona-Pandemie diesen Wunsch erfüllen würde – damit hat wohl niemand gerechnet…
Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt den Zeitgeist nutzen. Jetzt können wir den Menschen zeigen, was Naturheilkunde und ganzheitliche Therapien für sie tun können!
Es geht also nicht nur darum, durch die Möglichkeit einer Videosprechstunde Ihre Praxis wieder ans Laufen zu bringen. Es geht um viel mehr. Es geht darum, den Menschen jetzt eine ganzheitliche Alternative zu bieten.
Einerseits denen, die inzwischen ein großes Misstrauen gegen staatlich vorgegebene „Gesundheits“-Programm entwickeln. Aber auch denjenigen, die nicht tatenlos darauf warten wollen, bis die Wissenschaft eine Impfung gegen Covid-19 entwickelt. (Bei der man noch nicht weiß, welche Nebenwirkungen sie haben wird.)
Patientenberatung als Online-Therapie
Wenn Ihre Patienten nicht mehr in Ihre Praxis kommen wollen/können/dürfen, ist es sinnvoll, die neuen Technologien zu nutzen und in einer Videosprechstunde miteinander zu sprechen.
Dabei ist aber einiges zu beachten:
- Coaches und Gesundheitsberater haben es leichter, denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt an sie nicht die verstärkten Anforderungen zum Schutz von Patientendaten. Ich zum Beispiel nutze das weit verbreitete Tool Zoom. In der kostenlosen Version kann man sich mit einer Person beliebig lange unterhalten. Die Gesprächspartner können nicht nur miteinander reden. Sie können sich in die Augen blicken, wenn sie ihre Webkamera aktivieren. Wer keinen Computer mit Kamera hat, kann auch sein Smartphone dafür nutzen.
Klienten mit WhatsApp oder FaceTime zu kontaktieren, ist m.W. Datenschutz-rechtlich gar nicht erlaubt. - Heilpraktiker, Ärzte und andere staatlich anerkannte Therapeuten dürfen Zoom nicht für eine Videosprechstunde benutzen. Das verbietet die DSGVO, weil die Daten von Zoom nur durchschnittlich gut geschützt werden. Es gibt einige andere Tools, die speziell für Ärzte entwickelt wurden. Fast alle bieten kostenlose Benutzung während der Corona-Zeit an. Ich habe die verschiedenen Anbieter kontaktiert und nachgefragt, ob das auch für Heilpraktiker möglich ist. Die meisten haben nicht einmal geantwortet. Ein Angebot ist mir besonders positiv aufgefallen:
arztkonsultation.de wendet sich explizit auch an Heilpraktiker. Zurzeit ist auch dieses Angebot kostenlos. „Nach Corona“ können Sie dann wählen, ob Sie 2 € pro Termin zahlen oder 9,90 € pro Monat. Damit ist dieser Starter-Tarif deutlich preiswerter als alle anderen Anbieter, die ich gefunden habe. - Aber es gibt ja nicht nur die DSGVO.
Beachten Sie auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG)! Danach ist die Werbung für Fernbehandlung verboten!!! - Laut eines sehr interessanten Artikels über Fernbehandlungen von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt für Heilpraktikerrecht, dürfen Angehörige staatlich anerkannter Gesundheitsberufe grundsätzlich Fernbehandlungen durchführen. (Den Ärzten hatte es deren Berufsordnung bis vor kurzem verboten.)
- Die Möglichkeit der Videosprechstunde und der dazu abgerechnete Preis sollte mit in den Behandlungsvertrag aufgenommen werden, den Sie mit Ihrem Patienten schließen.
- Für Erstanamnesen körperlicher Beschwerden ist die Videosprechstunde weniger geeignet. Beachten Sie, dass Sie bei einer Fernbehandlung ein gesteigertes Haftungsrisiko haben, wenn Sie den Patienten nie persönlich gesehen haben.
Was können Sie jetzt also tun, um gerade in dieser Corona-Angst-geprägten Zeit als Therapeut online neue Patienten zu gewinnen? Wenn Sie doch gar nicht für Behandlungen per Videokonferenz werben dürfen?
Es gibt eine einfache Lösung:
Sie dürfen zwar nicht für Online-Therapie werben. Aber durchaus für ein Vorgespräch als Videokonferenz oder per Telefon. Darin kann der Interessent Sie erst einmal kennenlernen. Sie dürfen ihn in der Zeit nur nicht therapieren. In diesem Gespräch geht es erst einmal darum, ob der Interessent von Ihnen behandelt werden möchte. Und darum, wie und unter welchen Umständen Sie ihn behandeln können.
Kann das dann eine Videosprechstunde sein? Oder müssen Sie den Patienten doch einmal persönlich gesehen haben? Das fragen Sie dann am besten Ihren Berufsverband.
Wie Sie ein fernmündliches Vorgespräch besonders souverän und zielführend führen, erfahren Sie in meinem Videokurs „Einfach mehr Patienten – Persönliches Überzeugungsgespräch“.
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Praxiswerbung in Corona-Zeiten – Wie Sie jetzt viele Menschen für Ihre Praxis interessieren.