Grundgesetz schlägt Heilmittelwerbegesetz

Grundgesetz schlägt Heilmittelwerbegesetz

Seit 70 Jahren stehen alle in Deutschland unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wir sind damit groß geworden, die Grundrechte als Selbstverständlichkeiten hinzunehmen. Warum sollte die Würde des Menschen auch nicht unantastbar sein?

Meine große und bewusste Dankbarkeit für das Grundgesetz erwachte erst vor ein paar Jahren durch ein Webinar der Rechtsanwältin Dr. Anette Oberhauser, in dem Sie (in etwa) sagte:
Das Grundgesetz garantiert uns das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es steht höher als alle anderen Gesetze, so auch über dem Heilmittelwerbegesetz.

So, wie ich es verstanden habe, bedeutet das konkret: Keiner kann einem Heilpraktiker, Arzt oder sonstigem Therapeuten das Recht nehmen, in Zeitungsartikeln oder auch in der Praxis-Werbung z.B. die Meinung zu äußern: “Ich bin überzeugt, dass Krebs heilbar ist.” 

Das öffnet so große Türen für alle, die bis jetzt daran verzweifelt sind, dass sie Anderen keine Hoffnung auf Heilung machen dürfen!

Ich überlasse es Ihnen, Ihre eigenen Schlüsse daraus zu ziehen.

(Meine Klienten wissen es natürlich, weil ich sie beim Schreiben überzeugender Werbetexte unterstütze.)

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und viele zufriedene Patienten!

2 KommentareSchreiben Sie einen Kommentar

  • Hallo Frau Ermen, das ist ja interessant! Bedeutet das, man kann sich bei Abmahnung wegen angeblicher Heilversprechen das Grundgesetz berufen?
    Ich könnte also sagen: ich habe ein Produkt xy, das X aktiviert und hilft, xyz-Schmerzen zu reduzieren?
    Vielen Dank für den hilfreichen Hinweis!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Claudia Sude

    • Liebe Frau Sude,
      als allererstes: ich bin keine Juristin und habe deshalb keine Berechtigung, juristische Auskünfte zu geben.
      Ich nehme mir aber die Freiheit heraus, meine persönliche Meinung zu veröffentlichen:
      So, wie ich es verstehe, reicht es nicht, wie in Ihrem Beispiel zu argumentieren. Der Satz müsste meiner Meinung nach lauten: Ich bin überzeugt, dass Produkt xy X aktiviert und xyz-Schmerzen reduziert.
      Das macht Werbetexte natürlich umständlich, aber ist eine Überlegung wert.
      Und vorsichtshalber noch einmal mein klarer Hinweis: Dies ist meine persönliche Meinung. Wenn Sie eine verbindliche Antwort haben wollen, fragen Sie bitte einen Juristen / eine Juristin.
      Noch einmal meine persönliche Meinung: Die können Ihnen auch nicht garantieren, dass Sie nicht abgemahnt werden, aber die können Ihnen im “Ernstfall” zur Seite stehen.