Was ist ein angemessener Preis für mich als Heilpraktiker?

Sehr viele Heilpraktiker sind unsicher bei der Frage: 

Was ist der richtige Preis für meine Behandlungen?

Es ist wirklich auffällig: Da gibt es Heilpraktiker, die 180,- € pro Stunde nehmen und trotzdem ausgebucht sind. Andere trauen sich nur 50 oder 60,- € zu nehmen und trotzdem klagen sie darüber, dass zu wenig Patienten zu ihnen kommen. Manche sagen mir sogar, der Grund läge darin, dass eine Frau in ihrer Stadt für 20,-€ arbeitet, weil “sie es nicht nötig habe”, von den Einnahmen zu leben.

Wie kommen solche immensen Unterschiede zustande?

Nun, natürlich ist ein Faktor, ob Ihre Praxis in der Großstadt oder im ländlichen Gebiet ist.

Meine Beobachtung zeigt, dass die meisten Thrapeuten in Großstädten 80-90,- € pro Stunde nehmen. Die auf dem Land nehmen eher 60,- € pro Stunde.

Das hat auch damit zu tun, dass in den Städten die Praxis-Mieten so hoch sind, dass man gar nicht wirtschaften könnte, wenn man weniger nehmen würde.

Trotzdem kenne ich einige Heilpraktiker, die ihre Praxis  in der Stadt haben und die es trotzdem nicht fertigbringen, 80,- € zu verlangen.

Denn die Preisfrage hat vor allem mit der eigenen Wertschätzung des Therapeuten zu tun!

Wer von sich selbst keine gute Meinung hat (da werden wir nächste Woche drauf eingehen) oder wer ein ambivalentes Verhältnis zum Thema Geld hat (“Ich darf doch für die Ausübung meiner heilerischen Gaben kein Geld nehmen!”), dem fällt es einfach schwer, einen angemessenen Preis für seine Leistungen zu verlangen.

Meinen Kursteilnehmern fällt oft ein Stein vom Herzen, wenn ich ihnen folgende Geschichte erzähle:

Es war einmal ein Mann in Amerika, der hatte starke Zahnschmerzen und ging deshalb zum Zahnarzt. (In Amerika wird man nur behandelt, wenn man seine Kreditkarte dabei hat und bereit ist sofort zu zahlen.)
“Herr Doktor, Herr Doktor, ich habe solche Schmerzen! Können Sie mir helfen?”“Nun, ich schau es mir mal an. Ja, ich denke, da kann ich was machen.”“Wunderbar! Was kostet es denn?” “500,- Dollar.” – “Kein Problem, das zahl ich gern, wenn Sie mich nur von diesen Schmerzen befreien! Wie lange dauert es ungefähr?” – “5 Minuten.”“Was???? 500 Dollar für 5 Minuten Arbeit?” – “Ach Entschuldigung, da habe ich Sie missverstanden. Ich dachte, ich solle Sie schnell vom Schmerz befreien. Wenn es Ihnen lieber ist, lasse ich mir einen halben Tag Zeit für die Behandlung…”

Welchen Schluss ziehen Sie aus der Geschichte?

Sie zeigt uns, dass es bei der Auffassung von der Angemessenheit eines Preises nicht darauf ankommt, wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Es kommt vielmehr darauf an, welchen Nutzen der Patient von der Behandlung hat.

Das ist genauso wie mit einem Smartphone, das von den Materialkosten nur wenige Euro wert ist. Doch der Nutzen, den wir durch das Telefonieren haben – und die Entwicklingskosten, die die Firma hatte – lassen uns einen Preis von mehreren hundert Euro als gerechtfertigt ansehen.

Ihre “Entwicklungskosten” belaufen sich auf den Betrag, den Sie für Ihre Ausbildung und Weiterbildung sowie für die Praxiseinrichtung ausgegeben haben. Sie sind unvergleichlich höher als Ihre “Materialkosten” (Kosten für Verbrauchsmaterial: Kanülen, Massageöl, Desinfektionsspray, Handtuch-Reinigung, etc.)

Wenn Sie das alles mit einrechnen würden – und wenn Sie darüber noch so viel “Lohn” haben möchten, wie Sie als Angestellter verdienen würden – müssten Sie einen Stundensatz von etwa 120,- € kalkulieren!

Aber wie ist es mit Privat-Versicherten, die ich per GebüH abrechne?

Wir wissen alle, dass die Gebührenordnung für Heilpraktiker seit dem Jahr 1985 (!) nicht angepasst wurde und durch die Inflation damit die Preise nur noch ein Bruchteil dessen wert sind, wie es ursprünglich einmal gedacht war.

Die Aussage, dass ein kalkulierter Stundensatz von 120,- € realistisch ist, stammt von einem Heilpraktiker und Dozenten, der in seinen Abrechnungskursen ein System vermittelt, wie Sie als “großer Heilpraktiker” (also nicht HP Psych) ganz legal mit den Versicherungen über GeBüH abrechnen können und trotzdem auf 120,- € Stundensatz kommen.

Wenn Sie dazu mehr wissen wollen, schreiben Sie mir eine Email. Ich stelle den Kontakt dann her.

Und jetzt ist es an der Zeit, dass Sie sich fragen:

Was ist meine Behandlung wirklich wert?

  • Glauben Sie, dass Menschen einen Nutzen davon haben, wenn sie sich von Ihnen behandeln lassen?
  • Glauben Sie, dass Sie ein wenig dazu beitragen, dass die Welt ein bisschen besser wird?
  • Glauben Sie, dass es Patienten gibt, die Ihnen dafür dankbar sind, von Ihnen behandelt zu werden?

Dann haben Sie auch das Recht, sich angemessen bezahlen zu lassen!

Welcher Betrag ein angemesser Preis ist, hängt davon ab, wieviel Wertschätzung Sie sich selbst entgegenbringen. Wenn Sie fest an das glauben, was Sie tun, werden Sie von Ihren Patienten die gleiche Wertschätzung bekommen, die Sie für sich selbst empfinden.

Je länger Sie Ihre Praxis betreiben und je mehr Erfahrung Sie dabei sammeln, desto höher wird der Nutzen für Ihre Patienten. Dann ist es vor allem wichtig, dass Sie das selbst einsehen (dazu nächste Woche mehr) und sich ab und zu eine “Gehaltserhöhung” gönnen. Damit Sie irgendwann wirklich bei 120,- € angekommen sind (oder auch mehr) und sich Ihre ganze Ausbildung beginnt bezahlt zu machen. (Darauf komme ich in Woche 5 zurück.)

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer Praxis und viele zufriedene Patienten, die Ihre Arbeit wertschätzen und Ihren Preis mit Freude bezahlen!

Herzliche Grüße

Gabriele Ermen

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Nächste Woche geht es dann um das Gefühl:

Ich fühle mich nicht gut genug!


Die Frage von letzter Woche lautete:

Wie wird meine Praxis gleichmäßig ausgelastet?