Petition: Erhaltet den Heilpraktiker-Beruf!

Heilpraktiker-Petition

Die Heilpraktiker-Petition ist abgeschlossen!

Leider wurde das Ziel, 50.000 Unterschriften zu erhalten, nicht erreicht.

Aber 33.294 ist ja auch schon eine stolze Zahl!

Die Petition wurde initiiert von Michael Rach als Reaktion auf das Münsteraner Memorandum, das die Abschaffung des Berufs des Heilpraktikers in seiner jetzigen Form fordert.



Wir leben in einem freien Land! Artikel 4(1) des Grundgesetzes lautet: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Deswegen muss jeder Mensch die Wahl haben, ob er an wissenschaftliche Evidenzmedizin glauben will oder an komplementäre Methoden, denen ein nicht-wissenschaftliches Verständnis dessen zugrunde liegt, was die Welt im Inneren zusammenhält.

4 KommentareSchreiben Sie einen Kommentar

  • Mehrere gesetzliche Krankenkassen übernehmen homöopathische Behandlungen durch Ärzte, siehe etwa die Techniker Krankenkasse weiter unten.
    Da geht es also darum, wer diese Leistung anbietet/durchführt. Und demzufolge geht es aus meiner Sicht jetzt auch wieder darum, diesen Markt der Schulmedizin zu sichern.
    Ich bin pauschal weder für noch gegen Schulmedizin, sie hat ihren Sinn und Platz in bestimmten Fällen, wo andere, aus meiner Sicht wirksame und schadlosere Mittel und Wege nicht (mehr) greifen.

    Für die homöopathische Behandlung hat die TK einen exklusiven Vertrag geschlossen. Dadurch können Sie über einen Zeitraum von 24 Monaten ab Erstbehandlung bei vielen Ärzten ohne zusätzliche Kosten folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
    Erst- und Folgeanamnese, Homöopathische Analyse, Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation).
    Nach den 24 Monaten folgt ein Ruhejahr. Ein erneuter Anspruch auf die homöopathischen Leistungen haben Sie nach Ablauf des Ruhejahres.
    Behandlungen bei einem Heilpraktiker übernimmt die TK nicht.

    • Liebe Frau Rabe,
      man könnte auf den ersten Blick meinen, laut Memorandum solle die Homöopathie den Ärzten vorbehalten bleiben.
      Tatsächlich greift das Münsteraner Memorandum jedoch nicht nur die Heilpraktiker an, sondern alle Praktizierenden komplementärer und alternativer Medizin. Diesen Methoden wird die Wirksamkeit abgesprochen und auch den Ärzten der Naturheilkunde wird unterstellt, sie würden mit ihren Methoden ihren Patienten schaden.
      Ich hoffe darauf, dass jeder, dem alternative Heilmethoden einmal geholfen haben, sich öffentlich dazu bekennt, damit wir so viele Gegenbeweise wie möglich vorlegen können!