Das Thema „Impfen“ bewegt die Gemüter und hat eine große Spaltung in der Gesellschaft herbeigeführt. Schon lange entzweit sie Familien, Freundeskreise und Kollegen. Jetzt entzweit die „begrenzte Impfpflicht“ ganze Krankenhäuser – und stellt die Willenskraft vieler Heilpraktiker auf den Prüfstand.
Viele Heilpraktiker haben beschlossen, sich dem auf sie ausgeübten Druck entgegenzustellen. Einige von ihnen, weil sie schon seit langem Impfkritiker sind. Andere lehnen Impfungen nicht grundsätzlich ab. Aber sie möchten ihrem Körper keine unzureichend getestete Injektion zumuten. Erst recht nicht mit einem neuartigen und genmanipulierenden Medikament, das offiziell „Impfstoff“ genannt wird, obwohl es eine grundsätzlich andere Wirkweise hat. Und darüber hinaus auch nur per Notzulassung zugelassen ist. (Der Entwicklungs- und Zulassungsprozess früherer Impfstoffe hat mindestens 10 Jahre gedauert, um auch langzeitige Gefahren erkennen zu können.)
Das Infektionsschutzgesetz fordert jetzt eine „begrenzte Impfpflicht“ ein
Seit der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (24.11.2021) wird verlangt, dass ab dem 15. März 2022 alle in „medizinischen Einrichtungen“ Beschäftigten einen Nachweis über ihre Impfung beibringen müssen.
Das scheint ein „Aus“ für viele Heilpraktiker zu sein, die sich bis jetzt lieber mit ihren eigenen naturheilkundlichen Mitteln vor Infektionen geschützt haben.
Doch möglicherweise ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Hier auf jeden Fall ein Video der Rechtsanwältin Ellen Rohring, die sich zwar nicht um Heilpraktiker kümmert, aber immerhin meint, Schlupflöcher für medizinische Angestellte ausfindig gemacht zu haben:
Begrenzte Impfpflicht – zeitlich begrenzt!
Was mir zusätzlich aufgefallen ist: Auf der Seite der Bundesregierung steht: „Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.“
Was wird denn danach sein? Ich könnte mir vorstellen, dass die „begrenzte Impfpflicht“ in dieser Form ganz schnell wieder aufgehoben wird, weil es voraussichtlich zu einem immensen Pflegenotstand kommen würde, wenn die betroffenen Ärzte, Pfleger, Praxishilfen, etc. nicht mehr zur Arbeit erscheinen.
Wenn diese Pflicht wieder aufgehoben wird, werden sich im Nachhinein viele ärgern, auf diesen kurzfristigen Druck hereingefallen zu sein…
Meine Meinung:
Wenn Sie als Heilpraktiker Ihre Praxisarbeit wirklich lieben und Sie wollen sich nicht „impfen“ oder „boostern“ lassen, dann überlegen Sie sich doch, ob Sie am 15. März in Urlaub fahren und es sich gut gehen lassen. Möglicherweise sieht die Welt wieder ganz anders aus, wenn Sie zurückkommen…
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen!
Da bis März noch viel Zeit ist, gibt es noch viel Gelegenheit, unterschiedliche Standpunkte auszuloten. Ich werde hier diesen Blogartikel vom 30. Dezember 2021 jeweils ergänzen, wenn ich etwas Neues erfahre.
3. Januar 2022
Hier noch ein kritischer Beitrag: Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung möglich? – „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. Der Artikel beschäftigt sich vor allem mit dem Thema Pflege, aber die Argumente kann man für selbstständige Heilpraktiker übernehmen. So, wie ich es verstehe, heißt das: einfach weiterpraktizieren und am 16. März dem Gesundheitsamt melden, dass kein Impfnachweis vorliegt. Die werden dann erst einmal eine Zeit brauchen, bis sie die vielen Meldungen verarbeitet haben. Dann können sie entscheiden, ob sie überhaupt etwas unternehmen, d.h. ein zweistufiges Mahnverfahren einleiten. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.
Schauen Sie sich auch unbedingt die Kommentare unter dem Beitrag an!
Hinweis: Ich bin keine Juristin und darf natürlich keine Rechtsberatung geben. Alle meine Blogposts und sonstigen Veröffentlichungen geben nur meine Meinung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar!